Allgemeine Vermietbedingungen der mobileeee GmbH
Fassung 2.0 · Inkrafttreten: 1. Oktober 2026
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1. Anbieter, Gegenstand, Geltungsbereich
1.1 Anbieter ist die mobileeee GmbH, Bessie-Coleman-Straße 13, 60549 Frankfurt am Main, Telefon 069 401507060, E-Mail support@mobileeee.de (nachfolgend „mobileeee"). Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main. Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 110198. USt-IdNr. DE315486672. Geschäftsführer: Michael Lindhof, Waldemar Schelenberg.
1.2 mobileeee vermietet Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing sowie im Wege der Direktvermietung.
1.3 Diese Bedingungen gelten für die Registrierung, die Validierung der Fahrerlaubnis und die Anmietung von mobileeee-Fahrzeugen, sowohl im Sharing über die mobileeee-App als auch bei der Direktvermietung, unter Einzel- und Dauermietverträgen. Klauseln, die nur für eine dieser Nutzungsformen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn mobileeee ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5 Ergänzend gilt die Tarifordnung in ihrer bei Buchung geltenden Fassung. Sie ist unter www.mobileeee.de/tarife.html und in der mobileeee-App abrufbar und wird dem Kunden im Buchungsvorgang vor Abgabe seiner Buchungserklärung zugänglich gemacht.
1.6 Die Tarifordnung weist zu jedem Entgelt eine Beschreibung des Anlasses aus. Verweisen diese Bedingungen auf ein Entgelt der Tarifordnung, ist der dort beschriebene Anlass maßgeblich.
1.7 Vertragssprache ist Deutsch. Weicht eine Übersetzung von der deutschen Fassung ab, geht die deutsche Fassung vor.
1.8 mobileeee speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Kunden in der mobileeee-App bereit. Der Kunde kann seine bevorstehenden und abgeschlossenen Buchungen dort jederzeit einsehen.
1.9 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Sie ist Bestandteil der vorvertraglichen Information, nicht dieser Bedingungen.
2. Begriffe
2.1 Kunde ist, wer ein Nutzerkonto bei mobileeee unterhält.
2.2 Fahrer ist, wer ein mobileeee-Fahrzeug führt. Bei Sharing-Anmietungen sind Kunde und Fahrer regelmäßig dieselbe Person. Sie fallen nur in den Fällen der Ziffern 3.11 und 3.12 auseinander. Verpflichtungen aus diesen Bedingungen treffen den Kunden auch dann, wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeug führt.
2.3 Nutzerkonto ist der unentgeltliche Zugang zur mobileeee-Plattform. Es begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags und keine Zahlungspflicht.
2.4 Einzelmietvertrag ist der Vertrag über die Anmietung eines bestimmten Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum.
2.5 Dauermietvertrag ist ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat.
2.6 Sharing ist die Anmietung, die über die mobileeee-App gebucht, begonnen und beendet wird.
2.7 Gültige Fahrerlaubnis ist eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Fahrerlaubnisse aus anderen Staaten werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung anerkannt.
2.8 Tarifordnung ist das Verzeichnis der Preise, Entgelte und Pauschalen nach Ziffer 1.5.
3. Nutzerkonto, Nutzungsvoraussetzungen, Validierung
3.1 Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben und hinterlegt mindestens ein gültiges Zahlungsmittel. Er hält seine Daten aktuell. Sind die hinterlegten Daten nachweislich nicht mehr aktuell, gilt Ziffer 11.7.
3.2 Bei Direktvermietungen außerhalb der App erhebt mobileeee die erforderlichen Daten auf anderem Weg. Auch hier sind wahrheitsgemäße Angaben, gültige Identitätsdokumente und ein gültiges Zahlungsmittel erforderlich.
3.3 Ein Fahrzeug führen darf nur, wer
- a) mindestens 18 Jahre alt ist,
- b) eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, sie während der Fahrt mitführt und die darin enthaltenen Auflagen erfüllt, und
- c) über ein Nutzerkonto mit erfolgreicher Validierung verfügt. Für einzelne Fahrzeugmodelle kann mobileeee ein höheres Mindestalter oder eine Mindestdauer des Fahrerlaubnisbesitzes verlangen. mobileeee weist darauf beim jeweiligen Fahrzeug hin.
3.4 Vor der ersten Anmietung lässt der Kunde seine Identität und seine Fahrerlaubnis prüfen. Die Prüfung erfolgt digital über die mobileeee-App oder durch Vorlage der Originaldokumente. Die digitale Prüfung startet der Kunde durch Betätigen der Schaltfläche „Validieren".
3.5 Nach erfolgreicher Validierung schaltet mobileeee die Zugangsmittel für sechs Monate frei. Für jeden weiteren Zeitraum von sechs Monaten durchläuft der Kunde die Validierung erneut. Kommt er einer Aufforderung zur erneuten Validierung nicht nach, ruht die Fahrberechtigung bis zur Durchführung; bestehende Buchungen können in diesem Fall storniert werden.
3.6 mobileeee kann bei der Registrierung zur Prüfung der angegebenen Anschrift und der Zahlungsfähigkeit des Kunden Auskünfte bei einer Wirtschaftsauskunftei einholen und auf dieser Grundlage über die Freischaltung entscheiden. Bei Dauermietverträgen kann mobileeee die Prüfung wiederholen. Für die Richtigkeit und Aktualität der von der Auskunftei übermittelten Daten ist die Auskunftei verantwortlich; Auskunft über die dort gespeicherten Daten und deren Berichtigung erhält der Kunde unmittelbar bei ihr. Seine Rechte gegenüber mobileeee bleiben davon unberührt. Hält der Kunde eine auf dieser Grundlage ergangene Sperre für unzutreffend, kann er verlangen, dass eine Person bei mobileeee die Entscheidung überprüft. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung. Fällt die Prüfung während eines Dauermietvertrags negativ aus, kann mobileeee den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
3.7 Entfällt die Fahrerlaubnis oder wird sie entzogen, beschränkt, vorläufig sichergestellt oder beschlagnahmt, oder wird ein Fahrverbot wirksam, erlischt die Fahrberechtigung für die Dauer dieses Zustands. Der Kunde teilt dies mobileeee unverzüglich in Textform mit und nimmt für diese Dauer keine Anmietungen vor. mobileeee sperrt das Nutzerkonto für die Dauer dieses Zustands.
3.8 Kann der Kunde bei Übernahme des Fahrzeugs keine gültigen Dokumente vorlegen, kann mobileeee vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten nach Ziffer 4.8 berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
3.9 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht weiter; dies gilt auch gegenüber anderen Kunden. Er ermöglicht keiner Person die Nutzung eines Fahrzeugs, die nicht nach Ziffer 3.11 oder 3.12 berechtigt ist. Besteht Grund zu der Annahme, dass ein Dritter Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt hat, ändert der Kunde sein Passwort unverzüglich.
3.10 Verstößt der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Ziffer 3.9, schuldet er eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € je Verstoß. Die Vertragsstrafe wird auf einen Anspruch auf Schadensersatz angerechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Besteht für Schäden, die durch die unberechtigte Nutzung entstehen, kein Versicherungsschutz, haftet der Kunde hierfür unbeschränkt, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.11 Neben dem Kunden dürfen nur die im Mietvertrag benannten Fahrer das Fahrzeug führen. Bei Sharing-Anmietungen darf der Kunde sich fahren lassen, wenn der Fahrer selbst registrierter Kunde mit gültiger Validierung ist. Der Kunde überzeugt sich in jedem Fall von der Fahrtüchtigkeit des Fahrers.
3.12 Bei gewerblichen Anmietungen gilt die Nutzung durch einen vom Kunden bestimmten Personenkreis als vereinbart, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Der Kunde stellt sicher, dass diese Personen die Voraussetzungen nach Ziffer 3.3 erfüllen, und unterrichtet sie über die Pflichten aus dem Mietvertrag.
3.13 mobileeee kann die Registrierung ablehnen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
4. Buchung, Mietdauer, Stornierung
4.1 Sharing-Anmietungen werden über Web, App oder Telefon gebucht und über die mobileeee-App bedient. Einzelmietverträge außerhalb des Sharings sowie Dauermietverträge werden unmittelbar zwischen Kunde und mobileeee geschlossen.
4.2 Der Mietvertrag über eine Sharing-Anmietung kommt mit der Bestätigung der Buchung durch mobileeee zustande. Die Mietzeit beginnt, wenn der Kunde den Mietvorgang startet und das Fahrzeug die Entriegelung bestätigt. Bei anderen Anmietungen beginnt die Mietzeit mit Übergabe des Fahrzeugs.
4.3 Die Mietzeit endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe nach Ziffer 7 oder mit einer Beendigung durch mobileeee nach diesen Bedingungen.
4.4 Die Abrechnung der Mietdauer richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Welches Abrechnungsmodell für einen Tarif gilt, weist die Tarifordnung aus.
- a) In Tarifen mit Abrechnung nach der geplanten Buchungszeit ist der gebuchte Zeitraum maßgeblich, auch wenn der Kunde das Fahrzeug vor dem gebuchten Ende zurückgibt.
- b) In Tarifen mit Abrechnung nach der tatsächlichen Nutzung wird die erste Stunde stets vollständig abgerechnet. Danach erfolgt die Abrechnung in Einheiten von 15 Minuten; angefangene Einheiten gelten als volle Einheiten. Beispiel: Bei einer tatsächlichen Nutzung von einer Stunde und zwei Minuten werden eine Stunde und 15 Minuten abgerechnet.
4.5 Die Verlängerung einer Buchung ist möglich, wenn keine Folgebuchung entgegensteht. Ohne Verlängerung darf die gebuchte Mietzeit nicht überschritten werden.
4.6 Gibt der Kunde das Fahrzeug nach Ende des Buchungszeitraums zurück, schuldet er zusätzlich zum Mietpreis das in der Tarifordnung für die verspätete Rückgabe ausgewiesene Entgelt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der Kosten einer nicht antretbaren Folgebuchung, bleiben unberührt.
4.7 Nutzt der Kunde das Fahrzeug erheblich über den gebuchten Zeitraum hinaus, ohne mobileeee zu unterrichten, kann mobileeee das Fahrzeug auf Kosten des Kunden sicherstellen lassen und Anzeige erstatten.
4.8 Buchungen können nach Maßgabe der Tarifordnung storniert werden. Es fallen die dort ausgewiesenen Stornokosten an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Steht das Fahrzeug zu Beginn der Buchungszeit nicht zur Verfügung, kann der Kunde kostenfrei stornieren oder ein anderes Fahrzeug buchen.
4.9 Bei Störungen des Nutzungsablaufs kann mobileeee den Kunden unter der hinterlegten Rufnummer kontaktieren.
5. Preise, Zahlung, Verzug, Guthaben
5.1 Es gelten die dem Kunden bei Buchung angezeigten Preise. Der Mietpreis richtet sich nach der Mietdauer, den gefahrenen Kilometern über die eingeschlossene Kilometerzahl hinaus sowie den gebuchten Zusatzleistungen.
5.2 Nicht gefahrene eingeschlossene Kilometer werden nicht vergütet.
5.3 Wartung, Verschleißreparaturen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung sind im Mietpreis enthalten.
5.4 Kosten Dritter, die der Kunde während der Mietzeit verursacht, stellt mobileeee dem Kunden zuzüglich des in der Tarifordnung für die Bearbeitung ausgewiesenen Entgelts in Rechnung. Fallen an öffentlichen Ladepunkten während der Mietzeit Blockier- oder Standgebühren an, behält sich mobileeee vor, diese weiterzugeben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
5.5 Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Miete über das hinterlegte Zahlungsmittel. Für gewerbliche Kunden kann stattdessen eine monatliche Sammelabrechnung vereinbart werden; in diesem Fall werden die im Abrechnungsmonat angefallenen Entgelte zusammengefasst und zum vereinbarten Termin eingezogen. Der Kunde ermächtigt mobileeee widerruflich, die geschuldeten Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat erteilt der Kunde bei Buchungen über die mobileeee-App im Bezahlvorgang, bei Direktvermietungen im Mietvertrag. Bei SEPA-Lastschriften gilt die Rechnung als Vorabankündigung des Einzugs; die Frist für die Vorabankündigung beträgt einen Tag.
5.6 Der Kunde sorgt für die Deckung des hinterlegten Zahlungsmittels. Scheitert eine Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstehenden Bankkosten sowie das in der Tarifordnung für Zahlungsstörungen ausgewiesene Entgelt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
5.7 mobileeee kann ein angegebenes Zahlungsmittel ablehnen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
5.8 Bei Dauermietverträgen ist der Mietzins zu den im Mietvertrag vereinbarten Terminen fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als sieben Tage in Verzug, kann mobileeee den Mietvertrag außerordentlich kündigen.
5.9 Setzt der Kunde den Gebrauch nach Ablauf der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht. § 545 BGB findet keine Anwendung.
5.10 mobileeee kann Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abtreten. mobileeee unterrichtet den Kunden hierüber. Für allgemeine Anfragen und Reklamationen bleibt mobileeee zuständig.
5.11 Bei Dauermietverträgen kann mobileeee eine Kaution verlangen. Ihre Höhe wird im Mietvertrag vereinbart. Nachberechnungen von Kosten kann mobileeee mit der Kaution verrechnen. mobileeee rechnet die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses ab und zahlt den nicht verbrauchten Teil innerhalb von 28 Tagen zurück; bei noch nicht abgerechneten Forderungen verlängert sich diese Frist bis zur Abrechnung. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
5.12 Rechnungen stellt mobileeee elektronisch aus und übermittelt sie an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder stellt sie in der mobileeee-App bereit. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
5.13 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.14 Guthaben werden als Coupon im Nutzerkonto hinterlegt. Es gelten die bei Ausgabe mitgeteilten Bedingungen und Gültigkeitsfristen.
6. Fahrzeugnutzung, Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet,
- a) das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu prüfen und Feststellungen unverzüglich, insbesondere über die mobileeee-App, zu melden. Bei schweren Schäden kontaktiert der Kunde mobileeee telefonisch. Damit sich Mängel, Schäden und Verschmutzungen dem Verursacher zuordnen lassen, muss die Meldung vor dem Starten der Zündung erfolgen,
- b) zu etwaigen Schäden und Verschmutzungen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
- c) bei Dauermietverträgen und Direktvermietungen zu bestätigen, dass er das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand und mit dem im Übergabeprotokoll bezeichneten Zubehör übernimmt, und Beanstandungen sofort bei Übergabe im Übergabeprotokoll vermerken zu lassen,
- d) die Bedienungsvorschriften laut Bordbuch sowie die für die Benutzung des Fahrzeugs geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung,
- e) das Fahrzeug vertragsgemäß und schonend zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen,
- f) das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern und beim Verlassen den vollständigen Verschluss einschließlich aller Türen und Fenster sicherzustellen,
- g) bei längeren Fahrten den Reifendruck und die Betriebsflüssigkeiten in regelmäßigen Abständen zu prüfen und geringfügige Abweichungen nach den Herstellerangaben selbst auszugleichen; lässt sich der vorgeschriebene Reifendruck nicht herstellen oder tritt die Anzeige erneut auf, ist dies mobileeee nach Buchstabe i) anzuzeigen,
- h) je nach Antriebsart den Ladezustand der Antriebsbatterie oder den Kraftstoffstand regelmäßig zu überwachen und ein vollständiges Entladen oder Leerfahren zu vermeiden,
- i) Betriebsstörungen und technische Mängel mobileeee unverzüglich anzuzeigen und Werkstatttermine sowie Software-Updates mit mobileeee abzustimmen. mobileeee kann die Nutzung untersagen, wenn die Sicherheit beeinträchtigt erscheint,
- j) das Fahrzeug außerhalb Deutschlands nur zu führen, wenn er zuvor das Zusatzpaket „Auslandsfahrt" gebucht hat. Auf dieser Grundlage sind Fahrten nach Österreich, in die Schweiz und in die Benelux-Staaten zulässig. Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Zustimmung von mobileeee in Textform und einer Freistellungserklärung.
6.2 Dem Kunden ist untersagt,
- a) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Arzneimitteln zu führen; es gilt ein striktes Alkoholverbot,
- b) mehr Personen zu befördern, als die Fahrzeugzulassung zulässt,
- c) Kinder ohne die erforderliche Rückhalteeinrichtung zu befördern; die Herstellerhinweise zur Montage sind zu befolgen,
- d) das Fahrzeug für Geländefahrten, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken zu nutzen, auch wenn diese für Test- und Übungsfahrten freigegeben sind,
- e) das Fahrzeug zu Fahrschulzwecken, zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Weitervermietung oder zu sonstiger zweckentfremdeter Nutzung einzusetzen,
- f) das Fahrzeug einer Person zu überlassen, die nicht nach Ziffer 3.11 oder 3.12 berechtigt ist,
- g) gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung und des Chemikaliengesetzes zu transportieren,
- h) Gegenstände oder Stoffe zu befördern, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe, Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können,
- i) im Fahrzeug zu rauchen, E-Zigaretten zu benutzen oder Mitfahrenden dies zu gestatten,
- j) Tiere ohne geeignete Behältnisse zu befördern, die eine Verschmutzung einschließlich Tierhaaren vermeiden,
- k) das Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle darin zurückzulassen,
- l) das Fahrzeug zur Begehung von Straftaten zu nutzen,
- m) Fahrsicherheits- und Assistenzsysteme zu deaktivieren,
- n) das Fahrzeug durch Ziehen abschleppen zu lassen; das Fahrzeug ist auf ein Abschleppfahrzeug zu heben und stehend zu transportieren. Handelt es sich um ein Elektrofahrzeug, weist der Kunde das Abschleppunternehmen hierauf hin,
- o) die an Bord befindliche Lade- oder Tankkarte oder das Ladekabel für ein anderes als das gemietete Fahrzeug zu nutzen.
6.3 Die werbliche Folierung des Fahrzeugs ist Bestandteil des Mietvertrags. Der Kunde darf sie weder entfernen noch verändern noch überkleben.
6.4 Der Kunde trägt die Kosten für die Benutzung mautpflichtiger Verkehrswege und erbringt die zur Erhebung erforderlichen Mitwirkungshandlungen.
6.5 Der Kunde trägt die Kosten für die Benutzung von Parkplätzen und Stellflächen sowie für Parkverstöße.
6.6 Der Kunde ist für Verkehrsverstöße und Straftaten verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug festgestellt werden. mobileeee ist gegenüber Behörden zur Auskunft über den Mieter verpflichtet und stellt dem Kunden das in der Tarifordnung für die Bearbeitung von Behördenanfragen ausgewiesene Entgelt in Rechnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
6.7 Zugänge zur Bordelektronik, zu Ausrüstungsgegenständen und zu Servicebereichen können versiegelt sein. Ein Siegel darf der Kunde nur brechen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit unabdingbar ist; er unterrichtet mobileeee unverzüglich. Eingriffe in die Fahrzeugtechnik, die Entnahme von Fahrzeugkomponenten und der eigenmächtige Austausch von Fahrzeugteilen sind untersagt. mobileeee erstattet in diesen Fällen Anzeige.
6.8 Die Verkehrssicherheit ist dauerhaft zu gewährleisten. Fahrassistenzsysteme entbinden den Fahrer nicht von seiner Verantwortung im Straßenverkehr.
6.9 Bei Dauermietverträgen kann während der Mietzeit ein Radwechsel sowie die Durchführung von Hauptuntersuchungen, Wartungen oder Reparaturen erforderlich werden. Der Kunde nimmt die erforderlichen Termine in Abstimmung mit mobileeee wahr, soweit ihm dies zumutbar ist, oder lässt sie durch mobileeee wahrnehmen.
6.10 mobileeee kann den Kilometerstand des Fahrzeugs regelmäßig abfragen, um Wartungsintervalle, Haltedauer und Garantiebedingungen einzuhalten. mobileeee kann zu diesem Zweck einen Fahrzeugtausch vornehmen, soweit dieser dem Kunden zumutbar ist. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Kilometerzahl, rechnet mobileeee die Mehrkilometer mit der Folgerechnung ab.
6.11 Für Verstöße gegen die Pflichten aus dieser Ziffer 6 kann mobileeee die in der Tarifordnung hierfür ausgewiesenen Entgelte erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Für Schäden sowie für unverhältnismäßige Gebrauchsspuren und Abnutzung haftet der Kunde nach Ziffer 9. Der Ausschluss oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes wegen einer Obliegenheits- oder Pflichtverletzung bleibt vorbehalten.
7. Rückgabe
7.1 Der Kunde gibt das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurück. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe gehört, dass Papiere, Schlüssel, Lade-, Tank- und Parkkarten an ihren Steckplätzen sind, das Fahrzeug frei von über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehender Verschmutzung ist und alle Türen und Fenster vollständig verschlossen sind. Der Kunde vergewissert sich hiervon durch einen Rundgang.
7.2 Bei Elektrofahrzeugen schließt der Kunde das Fahrzeug am Abstellort an die Ladeinfrastruktur an und startet den Ladevorgang, gegebenenfalls über die an Bord befindliche Ladekarte; er vergewissert sich, dass der Ladevorgang läuft. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betankt der Kunde das Fahrzeug vor Rückgabe, wenn der Kraftstoffstand den in der App angezeigten Mindeststand unterschreitet; hierfür nutzt er die an Bord befindliche Tankkarte. Kommt der Kunde diesen Pflichten schuldhaft nicht nach, haftet er für die daraus entstehenden Schäden, insbesondere für die Kosten einer Folgebuchung, die deshalb nicht angetreten werden kann.
7.3 Die Miete ist beendet, wenn das Fahrzeug die Beendigung des Mietvorgangs bestätigt. Verlässt der Kunde das Fahrzeug, ohne den Mietvorgang beendet zu haben, läuft die Miete zu seinen Lasten weiter. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße Beendigung des Mietvorgangs entstehen, haftet der Kunde.
7.4 Bei über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehender Verschmutzung stellt mobileeee das in der Tarifordnung für die Sonderreinigung ausgewiesene Entgelt in Rechnung. Maßgeblich sind die Verschmutzungsgrade nach der Definition in der Tarifordnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
7.5 Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zurück, haftet er für die daraus entstehenden Schäden, bis mobileeee das Fahrzeug wieder in unmittelbarem Besitz hat.
7.6 Kann das Fahrzeug infolge eines Unfalls nicht weiterbewegt werden, endet die Miete spätestens mit Übergabe an das Abschleppunternehmen.
7.7 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann mobileeee die vorzeitige Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangen. Kommt der Kunde dem nicht nach, kann mobileeee das Fahrzeug auf Kosten des Kunden sicherstellen lassen.
8. Unfälle, Schäden, Defekte
8.1 Unfälle, Schäden und Defekte meldet der Kunde mobileeee unverzüglich telefonisch oder per E-Mail. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die bereits bei Mietbeginn vorliegen; insoweit gilt Ziffer 6.1 a) bis c).
8.2 In einem Schadensfall sorgt der Kunde dafür, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Insbesondere
- a) zieht er sofort die Polizei hinzu, auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Verweigert die Polizei die Aufnahme, teilt der Kunde dies unverzüglich der Service-Hotline mit, weist es auf Verlangen nach und stimmt das weitere Vorgehen mit mobileeee ab,
- b) notiert er Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge,
- c) füllt er den im Fahrzeug befindlichen Unfallbogen sorgfältig aus und fügt Polizeibescheinigungen bei.
8.3 Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist oder mobileeee nach Ziffer 8.2 a) informiert wurde, nach Absprache mit mobileeee Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache anderweitig sicher abgestellt worden ist. Im Übrigen darf er sich nicht entfernen, bevor er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens nachgekommen ist, soweit sein Gesundheitszustand dies zulässt.
8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder Zahlungen der Regulierung des Schadensfalls durch die Versicherung vorzugreifen. Gibt er gleichwohl eine Haftungszusage ab, wirkt diese nur für ihn selbst; weder Halter noch Versicherer sind daran gebunden.
8.5 Nach einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder Zubehör erstattet der Kunde sofort Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Für den Abstellort benennt er, soweit vorhanden, Zeugen und fertigt eine Skizze. Bei Fahrzeugdiebstahl übergibt er mobileeee die Fahrzeugschlüssel und -papiere.
8.6 Ist bei einer Panne der sichere Betrieb nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt, trifft der Kunde angemessene Sicherheitsvorkehrungen und stimmt die weiteren Maßnahmen unverzüglich mit mobileeee ab.
8.7 Der Kunde unterstützt mobileeee und deren Versicherer bei der weiteren Bearbeitung des Schadensfalls und erteilt jede Auskunft, die zur Aufklärung und zur Feststellung der Haftungslage erforderlich ist.
8.8 Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an einem mobileeee-Fahrzeug stehen mobileeee zu. Sind solche Leistungen an den Kunden geflossen, leitet er sie unaufgefordert an mobileeee weiter.
9. Versicherung, Haftung, Haftungsreduzierung
9.1 Im Mietpreis enthalten ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € je Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden höchstens 12 Mio. € je geschädigter Person. Ebenfalls enthalten ist eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Sachen, die sich im oder auf dem Fahrzeug befinden, sind nicht versichert.
9.2 Der Kunde haftet während der Mietzeit für Schäden, die am Fahrzeug entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, sowie für den Verlust des Fahrzeugs einschließlich Fahrzeugteilen und Zubehör.
9.3 Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die erst nach Rücknahme des Fahrzeugs festgestellt werden, soweit sie während der Mietzeit entstanden sind.
9.4 Die Ersatzpflicht umfasst die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ersatzfähig sind ferner die Kosten der Schadensbearbeitung nach der Tarifordnung, der Mietausfall und weitere aus der Schadensbearbeitung anfallende Kosten, insbesondere Abschlepp- und Sachverständigenkosten.
9.5 Überlässt der Kunde das Fahrzeug einem Dritten, einschließlich der im Mietvertrag benannten Fahrer, hat er dessen Verhalten wie eigenes zu vertreten. Überlässt er es einer nicht berechtigten Person, haften der Kunde und diese Person als Gesamtschuldner unbeschränkt.
9.6 Die Haftung des Kunden für Fahrzeugschäden und Fahrzeugverlust ist auf die Selbstbeteiligung je Kaskoschadensfall begrenzt. Bei Sharing-Anmietungen richtet sich ihre Höhe nach dem gebuchten Tarif und ergibt sich aus der Tarifordnung. Bei Dauermietverträgen wird sie im Mietvertrag vereinbart. Begünstigter der Haftungsbegrenzung ist nur der berechtigte Kunde, bei Firmenkunden auch dessen berechtigt nutzende Beschäftigte.
9.7 Bei Dauermietverträgen kann der Kunde die Selbstbeteiligung gegen ein zusätzliches Entgelt reduzieren. Höhe des Entgelts und verbleibende Selbstbeteiligung werden im Mietvertrag vereinbart.
9.8 Die Begrenzung nach Ziffer 9.6 entfällt
- a) bei vorsätzlicher Schadensherbeiführung oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag,
- b) bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung oder Pflichtverletzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens und
- c) in den Fällen, in denen der Versicherer wegen eines Verhaltens des Kunden von seiner Leistungspflicht frei wird; in diesem Fall entfällt auch der Versicherungsschutz nach Ziffer 9.1. Bei teilweiser Leistungsfreiheit gilt der Versicherungsschutz in verminderter Höhe.
9.9 Führt ein Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten dazu, dass der Versicherer bei mobileeee Regress nehmen kann, kann mobileeee den Kunden in gleichem Umfang in Regress nehmen.
9.10 Die Begrenzung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Schadens noch für die Feststellung der Voraussetzungen der Haftungsbegrenzung ursächlich war.
9.11 Kleinschäden rechnet mobileeee nach den in der Tarifordnung hierfür ausgewiesenen Pauschalen ab. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.12 mobileeee haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach dem Produkthaftungsgesetz und
- d) im Umfang einer übernommenen Garantie.
9.13 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet mobileeee der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.14 Im Übrigen ist die Haftung von mobileeee ausgeschlossen.
9.15 Für Sachen des Kunden oder Dritter, die vor, während oder nach der Miete im oder auf dem Fahrzeug beschädigt werden oder abhandenkommen, haftet mobileeee nach Maßgabe der Ziffern 9.12 bis 9.14.
9.16 Fällt ein Fahrzeug aus und steht ein Ersatzfahrzeug nicht binnen angemessener Frist zur Verfügung, oder verzögert sich eine vereinbarte Zustellung aus einem von mobileeee zu vertretenden Grund um mehr als vier Stunden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
9.17 Unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von mobileeee, insbesondere höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen, entbinden mobileeee für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
10. Systeme im Fahrzeug
10.1 Die Fahrzeuge sind mit einem Telematiksystem ausgestattet, über das Standort, Kilometerstand, Betriebszustand sowie Kollisions-, Leistungs- und Diagnosedaten erfasst werden können. Während der ordnungsgemäßen Nutzung findet keine Ortung statt. Bei begründetem Verdacht vertragswidrigen Verhaltens und zur Aufklärung von Unfallhergängen behält sich mobileeee eine anlassbezogene Ortung vor und ist berechtigt, den zuständigen Behörden den Abruf der erforderlichen Daten zu ermöglichen.
10.2 Die Fahrzeuge können mit einer Sensorik zur Erkennung von Schadenereignissen sowie mit einem Partikelsensor zur Erkennung von Rauch- und Aerosolpartikeln im Innenraum ausgestattet sein. Ergänzend wertet mobileeee die Fotos aus, die der Kunde nach Aufforderung in der App aufnimmt. Eine Bild- oder Tonaufzeichnung durch das Fahrzeug findet nicht statt. Die erfassten Daten dienen dazu, ein Schadenereignis oder einen Verstoß gegen das Rauchverbot nach Ziffer 6.2 i) dem Mietzeitraum zuzuordnen, in dem es eingetreten ist; die Kostenfolgen richten sich nach den Ziffern 6.11 und 7.4.
10.3 Die Fahrzeuge verfügen über die eCall-Technologie.
10.4 Die Außerbetriebnahme oder Beeinträchtigung dieser Systeme ist untersagt.
10.5 Daten, die der Kunde während der Mietzeit in Navigations- oder Kommunikationssysteme des Fahrzeugs eingibt oder durch Kopplung eines Endgeräts überträgt, können im Fahrzeug gespeichert werden. Wünscht der Kunde, dass diese Daten nach Rückgabe nicht mehr gespeichert sind, löscht er sie vor Rückgabe selbst, etwa durch Zurücksetzen der Systeme auf die Werkseinstellung. mobileeee schuldet keine Löschung.
10.6 Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
11. Sperrung, Kündigung, Löschung des Nutzerkontos
11.1 Der Kunde kann sein Nutzerkonto jederzeit in der mobileeee-App löschen oder gegenüber mobileeee kündigen. Die Löschung in der App setzt voraus, dass keine offenen Zahlungen und keine laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Buchungen bestehen und die Abwicklung zurückliegender Buchungen abgeschlossen ist. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
11.2 mobileeee kann das Nutzerkonto ordentlich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
11.3 Ein Nutzerkonto gilt als inaktiv, wenn über einen Zeitraum von zwölf Monaten weder eine Anmeldung erfolgt noch die Kontodaten geändert wurden. mobileeee merkt inaktive Nutzerkonten zur Löschung vor und löscht sie 30 Tage nach der Vormerkung. Meldet sich der Kunde innerhalb dieser 30 Tage an oder aktualisiert er seine Kontodaten, unterbleibt die Löschung. Sie unterbleibt außerdem, solange Gründe entgegenstehen, insbesondere offene Forderungen, laufende Buchungen, ein aktives Abonnement, eine Sperre des Kontos oder eine Registrierung des Kunden bei mehreren Anbietern der Plattform.
11.4 Die Parteien können Mietverträge nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
11.5 mobileeee kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
- a) das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt,
- b) einen am Fahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder zu verbergen versucht,
- c) das Fahrzeug zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt,
- d) das Fahrzeug unsachgemäß oder unrechtmäßig gebraucht,
- e) das Fahrzeug in einem Maß vernachlässigt, das über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Schäden erwarten lässt,
- f) wiederholt oder erheblich gegen wesentliche Pflichten aus diesen Bedingungen verstößt oder
- g) mit Zahlungen erheblich in Verzug gerät.
11.6 Bestehen zwischen mobileeee und dem Kunden mehrere Mietverträge und ist mobileeee zur außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrags berechtigt, kann mobileeee auch die übrigen Mietverträge außerordentlich kündigen, wenn ihr deren Fortsetzung aus demselben Grund nicht zumutbar ist.
11.7 mobileeee kann das Nutzerkonto und die Fahrberechtigung vorläufig sperren, wenn
- a) die hinterlegten Daten nachweislich nicht mehr aktuell sind, insbesondere bei abgelaufener Gültigkeit des Zahlungsmittels, unzustellbarer E-Mail-Adresse oder veralteter Mobilfunknummer,
- b) der Kunde gegen Pflichten aus diesen Bedingungen verstößt oder
- c) ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht. Die Sperrung besteht, bis der Grund entfällt. mobileeee unterrichtet den Kunden über Grund und Dauer. Weitergehende Rechte von mobileeee, insbesondere zur Kündigung und zur Einleitung rechtlicher Schritte, bleiben unberührt.
11.8 Nach Kündigung eines Mietvertrags gibt der Kunde das Fahrzeug nebst Fahrzeugpapieren, Zubehör und allen Fahrzeugschlüsseln unverzüglich heraus.
11.9 Mit dem Tod des Kunden endet der Mietvertrag 14 Kalendertage nach Vorlage des Todesnachweises bei mobileeee. Die Abrechnung erfolgt taggenau.
12. Änderungen dieser Bedingungen, Nebenabreden
12.1 Für jede Anmietung gelten diese Bedingungen und die Tarifordnung in der Fassung, die dem Kunden im Buchungsvorgang zugänglich gemacht und von ihm bestätigt wird. Ohne diese Bestätigung kann der Kunde keine Buchung vornehmen.
12.2 Änderungen wirken sich nur auf Mietverträge aus, die nach der Änderung geschlossen werden. Eine stillschweigende Zustimmung des Kunden zu geänderten Bedingungen findet nicht statt.
12.3 Für das Nutzerkonto gilt die vom Kunden zuletzt bestätigte Fassung. Änderungen teilt mobileeee dem Kunden in Textform mit; sie gelten mit der nächsten Bestätigung nach Ziffer 12.1.
12.4 Änderungen der Entgelte in laufenden Dauermietverträgen bietet mobileeee dem Kunden in Textform an. Sie werden nur mit seiner Zustimmung wirksam. Stimmt der Kunde nicht zu, kann mobileeee den Dauermietvertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen.
12.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Mietvertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
13. Kundenservice, Beschwerden, Streitbeilegung
13.1 Anfragen, Beschwerden und Erklärungen richtet der Kunde an die in Ziffer 1.1 genannten Kontaktdaten.
13.2 Während einer Anmietung erreicht der Kunde die in der App oder im Mietvertrag hinterlegte Servicenummer. Die Hotline kann durch einen Dienstleister betrieben werden.
13.3 mobileeee ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.
14. Widerrufsrecht
14.1 Für Einzel- und Dauermietverträge über Kraftfahrzeuge besteht kein Widerrufsrecht. Es handelt sich um Verträge über die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
14.2 Das Nutzerkonto kann der Kunde jederzeit nach Ziffer 11.1 löschen oder kündigen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz von mobileeee.
15.3 Rechte aus diesen Verträgen kann der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung von mobileeee auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
15.4 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.